Fotograf: Bernd Donabauer
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Datenschutz

Die Umsetzung der Datenschutzbestimmungen ist für ein Unternehmen keine leichte Aufgabe, handelt es sich doch um ein „Moving Target“, ein „bewegliches Ziel“. Die regelmäßigen Neuerungen des Gesetzgebers müssen hierbei genauso verfolgt und berücksichtigt werden wie die Neubewertung bereits existierender Bestimmungen durch die Aufsichtsbehörden. Dabei soll ein aktiver Datenschutz auch die Aufgabe erfüllen, die Werte, die personenbezogene Daten darstellen, für das Unternehmen zu schützen und für die Unternehmensaktivitäten zu erschließen.

Die Basis eines proaktiven und rechtskonformen Datenschutzes ist die Implementierung eines Datenschutzmanagement. Im Rahmen des Datenschutzmanagements werden die Prozesse in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden analysiert, optimiert und dokumentiert.

Externer Datenschutzbeauftragter

Unter diesen Rahmenbedingungen liegen die Vorteile eines Dienstleistungsmodells „externer Datenschutzbeauftragter“ auf der Hand:
Für die Stelle eines Datenschutzbeauftragten werden keine kostenintensiven, internen Personalressourcen gebunden. Die hohen Kosten für die ständige Weiterbildung des externen Datenschutzbeauftragten verteilen sich auf mehrere Kunden. Die Kosten für die Implementierung eines Datenschutzmanagements können auf die Vertragslaufzeit umgelegt werden. Der externe Datenschutzbeauftragte genießt keinen Kündigungsschutz nach §4f Abs.3 Satz 5 und 6 Bundesdatenschutzgesetz. Rechtliche Risiken werden teilweise auf den externen Datenschutzbeauftragten übertragen.

Datenschutz und Web

Ob es sich um ein einfaches Kontaktformular oder um einen Web-Shop handelt: Die Anforderungen an den Datenschutz von Webauftritten sind vielfältig. Dabei ist es mit einer standardisierten Datenschutzerklärung für die jeweiligen Web-Seiten nicht getan. Vielmehr kommt es darauf an das jeweilige Web-Angebot zu analysieren und die damit verbundenen Prozesse datenschutzkonform zu gestalten und zu dokumentieren.

Auftragsdatenverarbeitung

Schon die Übersendung der personenbezogenen Daten eines Kontaktformulars auf Ihrer Web-Seite durch ihren Dienstleister an ihr Unternehmen kann eine Auftragsdatenverarbeitung nach dem Bundesdatenschutzgesetz darstellen. Als Auftraggeber sind Sie dazu verpflichtet einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen und die darin genau beschriebenen Datenschutzmaßnahmen zu kontrollieren. Zeitform hat sich sehr frühzeitig auf diese Situation eingestellt und die Geschäftsprozesse dahingehend analysiert und dokumentiert. Durch diese Vorarbeit können wir für unsere Kunden kostengünstig einen angepassten Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung entwickeln.

Datenschutz Leistungen

  • Datenschutzberatung für ihren Webauftritt
  • Datenschutzkonforme Auftragsdatenverarbeitung für ihren Webauftritt
  • Beratung für einzelne Geschäftsprozesse
  • Einzelcoaching und Weiterbildung für Ihren Datenschutzbeauftragten
  • Vertretung gegenüber Dritten bei Datenschutzfragen
  • Dienstleistungsmodell „externer Datenschutzbeauftragter“
eSDI-Net Dokumentendatenbank CASED Dokumentendatenbank GIGAS Intranet Infectopharm Intranet Globex Buchungsformular
 

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